Keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung?

ZICSS ist ein US-Unternehmen. Deshalb erhalten Sie eine Netto-Rechnung nach dem Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG). Was das bedeutet und was Sie tun müssen — hier einfach erklärt.

Warum steht keine Mehrwertsteuer auf meiner Rechnung?

ZICSS LLC ist ein US-amerikanisches Unternehmen. Wenn ein US-Unternehmen eine Leistung an ein deutsches Unternehmen erbringt, gilt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG).

Das bedeutet: Nicht wir als Leistungserbringer, sondern Sie als Leistungsempfänger schulden die Umsatzsteuer gegenüber Ihrem Finanzamt.

Kurz gesagt: Auf unserer Rechnung steht nur der Nettobetrag. Die Umsatzsteuer regeln Sie über Ihre Steuererklärung.

Was muss ich konkret tun?

Ich habe einen Steuerberater

Geben Sie die Rechnung einfach an Ihren Steuerberater weiter. Er kennt das Reverse-Charge-Verfahren und bucht alles korrekt. Sie müssen nichts weiter tun.

Ich mache meine Steuern selbst

In Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) tragen Sie ein:

ZeileWasBetrag
46/47 (Kennzahl 46/47) „Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers — § 13b Abs. 1 UStG“ Nettobetrag der Rechnung

Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind (das sind die meisten Unternehmen):

  1. Sie melden die 19 % Umsatzsteuer an — z.B. 114 € bei 600 € Rechnungsbetrag
  2. Gleichzeitig ziehen Sie diese 114 € als Vorsteuer ab
  3. Ergebnis: 0 € Mehrbelastung. Sie zahlen effektiv nur den Rechnungsbetrag.

Sonderfall: Umsatzsteuerbefreite Unternehmen

Einige Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuer befreit — z.B. Heilpraktiker, Ärzte oder bestimmte Bildungseinrichtungen (§ 4 UStG).

Was das für Sie bedeutet:

  • Sie müssen trotzdem eine UStVA für diese Rechnung abgeben (§ 13b-Pflicht)
  • Sie schulden 19 % Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag
  • Sie können diese nicht als Vorsteuer abziehen
  • Effektive Kosten: Rechnungsbetrag + 19 %
RechnungsbetragUSt (19 %)Sie zahlen effektiv
600 €114 €714 €
29 €/Monat5,51 €34,51 €/Monat

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater — in den meisten Fällen kann er die einmalige UStVA für Sie erledigen.

Sonderfall: Kleinunternehmer (§ 19 UStG)

Auch als Kleinunternehmer greift § 13b UStG. Die Regelung ist identisch zum Fall „umsatzsteuerbefreit“:

  • Sie melden die Umsatzsteuer einmalig an
  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Effektive Kosten: Rechnungsbetrag + 19 %

Wichtig: Sie verlieren durch diese einmalige UStVA-Abgabe nicht Ihren Kleinunternehmer-Status.

Brauche ich eine USt-IdNr.?

Nein, nicht zwingend. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch ohne USt-IdNr. Eine USt-IdNr. erleichtert aber die Zuordnung. Falls Sie keine haben: Ihre Steuernummer reicht.

Kann ich die Rechnung als Betriebsausgabe absetzen?

Ja. Die Rechnung ist eine ganz normale Betriebsausgabe. Der Nettobetrag mindert Ihren Gewinn — unabhängig davon, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind oder nicht.

Noch Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater — der kennt § 13b UStG garantiert.

Stand: April 2026 — Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung.